L. Nachweis der Wurzelfestigkeit
Anforderungsprofil für alle
polymeren Abdichtungen nach ddDach (1999)
Einleitung
I. Faltbiegung in der Kälte
II. Mechanische Durchschlagsfestigkeit
III. Zigarettengluteinwirkung
IV. Geradheit und Planlage
V. Verschweissbarkeit
A. Verhalten nach Bestreichen mit Fett
B. Verhalten nach Lagerung in Warmwasser
C. Verhalten nach Lagerung in Kalkmilch
D. Verhalten nach Lagerung in Säurelösung
E. Beständigkeit gegen Mikroorganismen
F. Hydrolysebeständigkeit
G. Verhalten gegen Ozon
H. Thermische Alterung
I. Künstliche Bewitterung
J. Fischtest
K. Kältekontraktion
L. Nachweis der Wurzelfestigkeit
M. Deklaration ökologischer Merkmale
N. Fazit


Abbildungen: [1] Birkenaufwuchs; [2]; [3] Queckenaufwuchs

Dachbahnen müssen wurzelbeständig sein.

Wurzelfest nach DIN 4038 und/oder 4062 ist heute noch ein werbewirksames Prüfergebnis. Die Unzulänglichkeit ist hinreichend bekannt. Die Begründung ist in den entsprechenden Fachberichten nachzulesen.
"Um vegetationsbedingte Bauschäden bei Dachbegrünungen künftig auszuschliessen, sollten Dachbahnen gem. FLL Dachbegrün- Richtlinien geprüft werden. Samenanflug ist nicht zu verhindern, einer Amsel kann man nicht verbieten Kirschkerne auf ein Dach fallen zu lassen und Queckenaufwuchs kann man nicht begrenzen."

Wurzel- und Rhizomfestigkeit, nachgewiesen durch ein FLL-Prüfzeugnis, ist Stand der Technik. W. ERNST (1999)